Kleinkraftrad - Klasse AM
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Fahrräder mit Hilfsmotor mit den gleichen Merkmalen – zusätzlich jedoch mit Tretkurbeln
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre
(*15 Jahre – ab dem 31.01.2020 ist in NRW in Kraft getreten. Achtung- die Regelung gilt nicht in allen Bundesländern)
Vorbesitz: Kein
Einschluss: Kein
Ausbildungsvorschriften
Theorie:
- Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
- Klassenspezifischer Stoff – 2 Doppelstunden (á 90 Minuten)
Theoretische Prüfung:
- Ja
Praxis:
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
- Sonderfahrten: nicht vorgeschrieben
Praktische Prüfung:
- Ja
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe