Motorrad - Klasse A2

Sinnbild Motorrad weiß

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Das sogenannte Muttermotorrad darf nicht mehr als 70 kW haben, um es für die Klasse A2 auf 35 kw zu drosseln.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Kein

Einschluss: AM, A1

Ausbildungsvorschriften

Theorie:

  • Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
  • Klassenspezifischer Stoff – 4 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Theoretische Prüfung:

  • Ja

Praxis:

  • Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
  • Sonderfahrten: 5 Überland; 4 Autobahn;3 Nachtfahrten (á 45 Minuten)

Praktische Prüfung:

  • Ja

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
  • Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)

Bemerkung: Nach zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung (Stufenerwerb).