Motorrad - Klasse A2
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Das sogenannte Muttermotorrad darf nicht mehr als 70 kW haben, um es für die Klasse A2 auf 35 kw zu drosseln.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kein
Einschluss: AM, A1
Ausbildungsvorschriften
Theorie:
- Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
- Klassenspezifischer Stoff – 4 Doppelstunden (á 90 Minuten)
Theoretische Prüfung:
- Ja
Praxis:
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
- Sonderfahrten: 5 Überland; 4 Autobahn;3 Nachtfahrten (á 45 Minuten)
Praktische Prüfung:
- Ja
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)
Bemerkung: Nach zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung (Stufenerwerb).