Motorrad - Klasse A

Sinnbild Motorrad weiß

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre – Direkteinstieg
  • 20 Jahre – bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre – dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)

Einschluss: AM, A1, A2

Ausbildungsvorschriften

Theorie:

  • Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
  • Klassenspezifischer Stoff – 4 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Theorietische Prüfung:

  • Ja

Praxis:

  • Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
  • Sonderfahrten: 5 Überland; 4 Autobahn;3 Nachtfahrten (á 45 Minuten)

Praktische Prüfung:

  • Ja

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
  • Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)

Bemerkung: Nach zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung (Stufenerwerb).