Bildungszentrum
Berufskraftfahrer werden! Unser kompetentes Team unterstützt dich dabei, deinen Traum zu verwirklichen
Als anerkannter Bildungsträger, ist die Fahrschule Isaak nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Somit sind wir berechtigt die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Agentur für Arbeit und Jobcenter gefördert werden können, durchzuführen. Die Förderung erfolgt durch Bildungsgutscheine.
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Um gewerblich Güterbeförderung/Personenbeförderung durchführen zu dürfen, ist neben dem Führerscheinerwerb auch die Grundqualifkation nachzuweisen.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
- durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretische Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
- durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
- durch Berufsausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, Anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen
LKW-Fahrer
Gemäß BKrFQG, alle Neueinsteiger in den Beruf, deren LKW-Führerschein (Kl. C1/C1E, C/CE) nach dem 10.09.2009 ausgestellt wurde, müssen Grundqualifikation nachweisen.
Bus-Fahrer
Gemäß BKrFQG, alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Bus-Führerschein (Kl. D1/D1E, D/DE) nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde, müssen Grundqualifikation nachweisen.
Wer bis zum 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. bis zum 10.09.2009 (LKW-Fahrer) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitz, muss keine Grundqualifikation erwerben, aber regelmäßig an einer Weiterbildung teilnehmen (siehe Weiterbildung nach BKrFQG).
Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildungen werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.
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