PKW - Klasse B
Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
auch mit Anhänger:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre – begleitetes Fahren*
Vorbesitz: Kein
Einschluss: AM, L
Ausbildungsvorschriften
Theorie:
- Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
- Klassenspezifischer Stoff – 2 Doppelstunden (á 90 Minuten)
Praxis:
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
- Sonderfahrten: 5 Überland; 4 Autobahn; 3 Nachtfahrten (á 45 Minuten)
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Begleitetes Fahren – „Führerschein mit 17“
Anforderungen an die Begleitpersonen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alte Klasse 3)
- Nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister
Bemerkung:
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält man eine befristete Prüfungsbescheinigung, mit der man nur mit eingetragenen Begleitpersonen fahren darf. Ab dem 18. Geburtstag wird diese Bescheinigung in einen normalen Kartenführerschein umgetauscht.
Unterlagen:
- Siehe Klasse B
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson (Vorder- und Rückseite)